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  1. Registrierung/Teilnahme
    Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens Vor- und Nachname und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.
  2. Teilnahmeberechtigte
    Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die alle erforderlichen Daten richtig ausgefüllt und die Gewinnspielkarte in die dafür vorgesehene Box geworfen haben. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte.
  3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme
    Die Teilnahme ist nur mit ausgefüllter Gewinnspielkarte die vor Ort abgeben werden muss möglich. Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Leistungen von Haider Wohnen ab. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist nur von 19.-20.3.2026 möglich.
  4. Gewinnermitteilung & Teilnahmefrist
    Aus allen Teilnehmern, die am jeweiligen Tag am Gewinnspiel teilgenommen haben, werden die Gewinner per E-Mail oder telefonisch  verständigt.
  5. Gewinn
    Keine Barablöse möglich.
  6. Benachrichtigung der Gewinner
    Die Gewinner werden per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt.
  7. Anwendbares Recht
    Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
  8. Übermittlung der Gewinne
    Die Gewinne werden entweder persönlich übergeben. Dazu muss sich der Teilnehmer jedoch bereit erklären, dem Veranstalter eine Lieferadresse mitzuteilen.
  9. Datenschutz
    Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele sowie, bei Zustimmung des Teilnehmers, zur Zusendung eines Newsletters verwendet. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Österreich Gültigkeit haben.
  10. Rechtsweg und Haftung
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Haider Wohnen haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, - erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Haider Wohnen haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet Haider Wohnen nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet Haider Wohnen nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Haider Wohnen haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  11. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaflich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.